Michael
MitgliedErstellte Foren-Antworten
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Mein Erlebnis hat vor 2 Tagen bei meinem Greissler statt gefunden. Ich mit meinen Kids hinein, Kunde (ältere, aber rüstige Dame) beobachtet mich. Schaut immer wieder mal her, während sie dem Greissler Ihre Bestellung sagt, dann hat sie genügend Mut gesammelt und sagt: “Sie müssten eigentlich eine Maske tragen!”
Ich: Nein muss ich nicht.
Sie: Achso? Dann ist das also ein Blödsinn was in der Zeitung steht und dauernd im Fernsehen gebracht wird?
Ich: Hmm, ja:-)
Sie: aha
Ich: Möchten Sie das ich dazu etwas sage?
Sie: Ja, warum nicht.
Ich erkläre also die Ausnahmen und das es trotzdem viele Menschen gibt die Maske tragen, obwohl deren Arzt sagt das sie das nicht sollen. Doch niemand möchte gerne angepöbelt werden…geht noch in ruhiger und langsam gegenseitig sympathischer Art weiter.
Als sie das Geschäft verläßt sagt Sie: Also eines habe ich heute gelernt! Ich spreche nie wieder Menschen ohne Maske an!
Happy End 🙂 und es zeigte sich wieder einmal das Aufklärung tatsächlich einer Ausgrenzung entgegen wirkt.
Resümee: Wenn man davon ausgeht das der andere einfach aus Unwissenheit agiert, und ich mit Verständnis reagiere, kann ein vernünftiges Gespräch geführt werden.
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Danke lieber Gerhard, das du uns an deinen Erlebnissen teil haben lässt!
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Danke Joachim! Bei Handelsketten gilt es auch zu bedenken das es nicht in jeder Filiale gleich gehandhabt wird. Wenn es wiederholte positive Erfahrungen gibt nehme ich diese gerne in den Geschäftsfinder auf https://www.maskenbefreiung.at/geschafte-finden/
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Lieber Gerhard,
danke für deinen Bericht. Versuche gelassen zu bleiben. Mache dir bewusst das du den Menschen dadurch hilfst ihre Menschlichkeit (wieder) zu entdecken und für dich selbst bleibe in der Liebe, der Güte..
LG Michael
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Ja klar das ist nervig, verstehe dich soo gut. Bleib dran du hilfst damit so vielen anderen, die sich das nicht trauen und gegen ihre Gesundheit, Maske aufsetzen, weil sie nicht den Mut dazu haben!!
Bravo Gerhard!
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Lieber Gerhard,
danke für das teilen deines Erlebnisses.
Leider ist in der aktuellen Verordnung vorgesehen das der Inhaber einer (der) Betriebsstätte dein Attest einsehen darf. Ich gehe davon aus das ein Filialleiter als Vertreter des Inhabers dazu ermächtigt wird.
Vermutlich wird auch diese Verordnung in einigen Monaten wieder als rechtswidrig erklärt, aktuell gilt sie leider.
Moralisch bin ich 100%ig mit dir!
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Ich empfehle die COVID19-Maßnahmenverordung und das COVID19 Gesetz mitzuführen und den Unternehmern helfen die Angst zu verlieren. Es reicht im Moment das hinterfragen, bzw. das hinweisen auf die Maskenpflicht und ab 7.11. das Vorzeigen des Attestes. Ich habe eines mit geschwärzter Diagnose und Anschrift für solche Fälle dabei.
Lg Michael
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Also ob ein Schaffner beurteilen darf ob ein Attest zuläßig ist, wage ich zu bezweifeln. Bis 6.11.2020 auf keinen Fall, ab 7.11.2020 darf er vielleicht prüfen ob der ausstellende Arzt in Österreich beheimatet ist.
Kam es denn zu irgendwelchen Konsequenzen? Falls ja, empfehle ich für das nächste Mal vom Schaffner zu Verlangen weshalb er meint das beurteilen zu können und zu dürfen? Es empfiehlt sich vielleicht stets §11 und §11a der COVID19-Verordnungsmaßnahmen mit zu führen.