Einleitungsantrag und Stattgebung
- Entscheidung des Bundesministers für Inneres vom 23. Oktober 2020 (668,2 KB) (Verlautbarung gemäß § 6 Abs. 4 des Volksbegehrengesetzes 2018)
Der Bundesminister für Inneres hat am 23. Oktober 2020 einem Antrag auf Einleitung des Verfahrens für ein Volksbegehren mit der Kurzbezeichnung
„FÜR IMPF-FREIHEIT“
stattgegeben; gleichzeitig hat er hierzu festgelegt:
Beginn des Eintragungszeitraumes: | 18. Jänner 2021 |
Ende des Eintragungszeitraumes: | 25. Jänner 2021 |
Stichtag: | 14. Dezember 2020 |
Das Volksbegehren hat folgenden Wortlaut:
„Der Art.7 (1) der Österreichischen Bundesverfassung ist wie folgt zu ergänzen:
Staatsbürger, die an ihrem Körper keine chemische, biologische oder hormonelle Veränderung durchführen haben lassen und keine mechanischen oder elektronischen Implantate tragen, dürfen in keiner Weise gegenüber anderen Personen benachteiligt werden. Es ist unzulässig, solche Veränderungen zwangsweise an Personen vorzunehmen. “
- Begründung zum Volksbegehren (646 KB)
Bevollmächtigter:
Dr. Rudolf Gehring
Als Stellvertreterin und Stellvertreter des Bevollmächtigten wurden nominiert:
Mag. (FH) Elisabeth Sternad
Alfred Kuchar
Emanuel Dragomir
Edeltraud Gehring